Abschluss der 2. Offenlegung
Am 7.Oktober 2016 hat die Regionalversammlung den Teilregionalplan Energie für Nord- und Osthessen verabschiedet. Hierbei wurde über die so genannten Windvorrangflächen ind Nord- und Osthessen entschieden.
Bis zum 27.5.2015 konnten alle Bürger, Vereine, Gemeinden, Naturschutzorganisationen usw. ihre Einwände gegen die Windvorrangflächen beim Regierungspräsidium Kassel vortragen. Einige Windvorrangflächen wurden daraufhin verändert. Sie wurden erweitert, verringert oder sogar gestrichen. Zudem wurden die Flächensteckbriefe für die einzelnen Windvorrangflächen überarbeitet und ggf. ergänzt.
Nach der noch ausstehenden Verabschiedung des Teilregionalplans durch das Hessische Wirtschaftsministerium dürfen zukünftig Windkraftanlagen ausschließlich in Windvorranggebeieten errichtet werden.
Zum Vergleich finden Sie unten die alten sowie die neuen Flächensteckbriefe vom 7.10.2016 für FD 10 und HEF 55. Zudem haben wir die aktualisierten Steckbriefe mit Anmerkungen versehen, damit Sie auf einen Blick erkennen können, was sich verändert hat bzw. was nur unzureichend oder gar nicht verändert wurde.
Steckbrief für FD 10 vom 7.10.2016
Steckbrief für HEF 55 vom 7.10.2016
Weitere wichtige Links zur 2. Offenlegung:
Alle Flächensteckbriefe des Landkreises Fulda
Alle Flächensteckbriefe des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
Begründungen für die Veränderungen der Windvorranggebiete: Drucksache Nr. 24/2016