Gestern fand im Burghauner Schlosshof eine IGEL-Kundgebung statt. Grund hierfür war das zögerliche Verhalten der Gemeinde Burghaun und Bürgermeister Sauerbier bezüglich des Eilantrags an das Verwaltungsgericht Kassel. Mit dem Eilantrag sollten die Rodungsarbeiten von juwi gestoppt werden. In der Kundgebung merkte Herr Sauerbier an, dass der Eilantrag gestellt und bereits am folgenden Tag abgelehnt wurde. Laut der Begründung des Verwaltungsgerichtshof war diese Aussage falsch:
Der Eilantrag läuft noch, es wurde ledeglich eine sog. „Zwischenverfügung“ abgelehnt, womit die Rodungsarbeit hätten gestoppt werden können. Die Rodungsarbeiten dürfen somit fortgesetzt werden, allerdings greift der Antrag möglicherweise zu Beginn der Erdaushubarbeiten.
Bildquelle:
Hier der Bericht der Fuldaer Zeitung vom 31.01.2020
Gericht weist Eilantrag zurück
Hier eine genauere Erläuterung des Beschlusses in der Fuldaer zeitung vom 05.02.2020
Beschwerde Burghauns ohne Erfolg
Hier der Pressemitteilung des RP Kassel zum genannten Eilantrag: